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   BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81   

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https://dejure.org/1983,6756
BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81 (https://dejure.org/1983,6756)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1983 - 5 CB 43.81 (https://dejure.org/1983,6756)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1983 - 5 CB 43.81 (https://dejure.org/1983,6756)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerdeschrift bei der Rüge eines Verfahrensmangels im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der öffentlichen Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes - Handlungsspielraum der Flurbereinigungsbehörde bei vorläufiger ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Soweit die Kläger die Würdigung der Zeugenaussagen und damit das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung beanstanden, stellen sich ihre Ausführungen als revisionsrechtlich unbeachtliche Angriffe auf die Beweiswürdigung des Flurbereinigungsgerichts dar (BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Auch diese Frage ist höchstrichterlich entschieden (Urteile vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 46.81 - und - BVerwG 5 C 9.82 -).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81

    Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Auch diese Frage ist höchstrichterlich entschieden (Urteile vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 46.81 - und - BVerwG 5 C 9.82 -).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 5 B 65.76

    Öffentliche Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses - Auslage des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Daß die öffentliche Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes - hierzu gehört auch die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG - dann erfolgen darf, wenn sie durch Rechtsvorschrift - wie hier in § 65 Abs. 2 Satz 3 erster Halbsatz FlurbG - vorgeschrieben oder zugelassen ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt (Beschluß vom 12. April 1978 - BVerwG 5 B 65.76 - [Buchholz 424.01 § 6 FlurbG Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Desgleichen ist bereits entschieden, daß die vorläufige Besitzeinweisung, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde steht und daß die Zweckmäßigkeit dieses Ermessens vom Flurbereinigungsgericht mangels erweiterter Prüfungszuständigkeit nach § 146 Nr. 2 FlurbG nicht zu prüfen ist (Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - [Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1]).
  • BVerwG, 30.08.1968 - IV B 78.68

    Umfang der Bindung eines Teilnehmers an ein Aussiedlungsvorhaben im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 5 CB 43.81
    Unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung kann die vorläufige Besitzeinweisung nur dann bekämpft werden, wenn offensichtlich ein grobes Mißverhältnis besteht oder in unzumutbarer Weise in die Struktur des Betriebes eingegriffen wurde (Beschluß vom 30. August 1968 - BVerwG 4 B 78.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 2]).
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